Was wir machen

In Deutschland werden täglich viele Tonnen Lebensmittel vernichtet, obwohl sie noch genießbar wären. Gleichzeitig gibt es hierzulande Millionen von Menschen, denen es an elementaren Nahrungsmitteln fehlt.

Die Tafeln bemühen sich um einen Ausgleich: Sie sammeln qualitativ einwandfreie Lebensmittel, die sonst im Müll landen würden, und verteilen diese kostenlos oder zu einem symbolischen Betrag an sozial und wirtschaftlich Benachteiligte – und verschaffen ihnen damit einen bescheidenen finanziellen Spielraum, um ihren Alltag zu bestreiten. 

Die Langenhagener Tafel tut dies ausschließlich ehrenamtlich seit ihrer Gründung 1998. Täglich fahren die ehrenamtlichen Helfer in den drei Kühlfahrzeugen des Vereins zu Herstellern, Supermärkten, (Groß-)Händlern und Bäckern um Lebensmittel abzuholen, die andernfalls vernichtet worden wären.

Diese Lebensmittel werden dann in der Tafel gesichtet und durch die fleißigen Hände der Packteams in Tüten verpackt. (Die Mitarbeiter*innen bewegen mehr als 1t Lebensmittel am Tag.)

Von den 700 Tüten die pro Woche die Tafel verlassen, sind ca. 300 Tüten für Familien mit über 5 Personen. Insgesamt versorgt die Langenhagener Tafel damit über 2000 Personen pro Woche mit notwendigen Lebensmitteln.

gültig für alle deutschen Tafeln

Tafelgrundsätze

Grundsatz 1

Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und geben diese an Bedürftige ab.

Grundsatz 2

Die Arbeit der Tafeln ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Grundsatz 3

Die Arbeit der Tafeln wird durch Spenderinnen und Spender sowie Sponsorinnen und Sponsoren unterstützt. Tafeln freuen sich über Sach-, Geld- und Zeitspenden. Der Kauf von Lebensmitteln ist erlaubt, wenn er durch die Spenderin oder den Spender erfolgt und an die Tafeln weitergegeben wird (Sachspende) und/oder für Projekte und Anlässe (z.B. Kinder-, Seniorenprojekte, Weihnachtsfeier, Tafeltag) genutzt wird.

Grundsatz 4

Die Tafeln arbeiten unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen. Die Tafeln helfen allen Menschen, die der Hilfe bedürfen.

Grundsatz 5

Der Name „Tafel“ ist als eingetragenes Markenzeichen durch die Tafel Deutschland e.V. rechtlich geschützt.

Grundsatz 6

Die Arbeit der Tafeln steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Tafeln respektieren den Gebietsschutz, ohne miteinander zu konkurrieren.

Grundsatz 7

Die Tafel-Grundsätze der Tafel Deutschland e.V. sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland. Die Tafel erklärt durch ihre Mitgliedschaft in der Tafel Deutschland e.V. und die Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Tafel-Grundsätze.

Grundsatz 8

Die Tafel Deutschland e.V. achtet auf die Einhaltung der Tafel-Grundsätze.

Bei Nichteinhaltung der Tafel-Grundsätze beantragt die Tafel Deutschland e.V. in Abstimmung mit dem zuständigen Landesverband ein Verfahren zur Aberkennung des Namens „Tafel“ und gegebenenfalls ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein Tafel Deutschland e.V.